Bierkasse

Hilfe für Kassenwarte

Wie du eine Bierkasse für deinen Verein einrichtest, Antworten auf häufige Fragen und eine Vorlage für den Datenschutzhinweis an eure Mitglieder.

Erste Schritte

In dieser Reihenfolge ist deine Bierkasse in einer Viertelstunde startklar.

  1. Konto anlegen

    Registriere dich mit deiner E-Mail-Adresse und bestätige sie über den Link in der E-Mail. Ein Konto gehört immer zu genau einem Workspace: Bist du schon Mitglied einer anderen Bierkasse, nimm für deinen Verein eine andere E-Mail-Adresse.

  2. Workspace für den Verein anlegen

    Gib einen Namen, einen Kurznamen und den Namen des Vereins an. Mit dem Anlegen schließt du im Namen des Vereins die AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag ab, als Vorstandsmitglied oder vom Vorstand bevollmächtigt.

    Du bist dann Kassenwart und zugleich selbst Mitglied: Über „Mitgliederansicht“ trägst du deine eigenen Getränke ein.

  3. Aufladekonto hinterlegen

    Unter „Einstellungen“ → „Aufladekonto“ trägst du Kontoinhaber und IBAN des Vereinskontos ein, auf Wunsch auch einen PayPal.me-Namen. Erst dann sehen Mitglieder den Knopf „Aufladen“. Das Geld geht direkt auf dieses Konto; Bierkasse bewegt kein Geld.

  4. Getränke anlegen

    Unter „Getränke“ legst du an, was im Kühlschrank steht, jeweils mit Preis. Eine Preisänderung gilt nur für neue Buchungen; was schon gebucht ist, behält seinen Preis.

  5. Mitglieder einladen

    Unter „Benutzer“ findest du den Einladungslink. Teile ihn im Vereinschat: Wer ihm folgt, legt ein eigenes Konto an und tritt bei. Hast du jemanden schon mit derselben E-Mail-Adresse angelegt, wird sein Eintrag mit dem Konto verknüpft.

    Mitglieder ohne eigenes Konto, etwa Alte Herren, die selten vorbeikommen, legst du dort selbst an; ihre Getränke buchst dann du.

  6. Mitglieder informieren

    Für die Daten eurer Mitglieder ist euer Verein verantwortlich. Schick ihnen den Datenschutzhinweis; die Vorlage unten musst du nur ausfüllen.

  7. Buchen

    Mitglieder tragen ihre Getränke am Handy selbst ein und können einen Eintrag 15 Minuten lang rückgängig machen. Für eine Strichliste auf Papier oder für Mitglieder ohne Konto nutzt du „Transaktionen“: eine Tabelle mit allen Mitgliedern und Getränken.

  8. Zahlungen verbuchen

    Kommt eine Überweisung an, verbuchst du sie unter „Guthaben“ mit „Zahlung hinzufügen“; der Verwendungszweck (BK-…) zeigt dir, zu wem sie gehört. Barzahlungen verbuchst du genauso, am besten mit einer Notiz.

    Wer im Minus ist, bekommt über „Erinnern“ eine Nachricht per WhatsApp oder einer anderen App, immer nur einzeln.

  9. Abrechnen

    Unter „Berichte“ siehst du den Verbrauch je Mitglied für einen Monat oder einen Zeitraum, etwa das laufende Semester, und lädst ihn als CSV-Datei herunter. Den vollständigen Export aller Daten findest du unter „Einstellungen“.

Häufige Fragen

Ich gebe eine Runde aus. Wie buche ich das?

Trag die ganze Runde auf dein eigenes Konto ein: Getränk wählen und die Anzahl einstellen, bis zu 30 auf einmal. Wer mittrinkt, bucht nichts.

Für andere eintragen können Mitglieder bewusst nicht. Auf ein fremdes Konto bucht nur ein Kassenwart.

Jemand spendiert ein Fass. Was buche ich?

Zahlt ein Mitglied das ganze Fass, legst du unter „Getränke“ ein Getränk wie „Fass 30 l“ mit dem Fasspreis an und buchst es unter „Transaktionen“ einmal auf sein Konto. Lösch das Getränk danach gleich wieder unter „Getränke“: Solange es aktiv ist, steht es in der Getränkeliste jedes Mitglieds, und ein falscher Tipp bucht den ganzen Fasspreis. Die Buchung bleibt beim Löschen erhalten. Wer aus dem Fass trinkt, bucht nichts; sag das am besten vorher an.

Hat jemand das Fass direkt bezahlt, der nicht über Bierkasse abrechnet, etwa ein Gast, buchst du gar nichts.

Wir teilen uns die Kosten eines Fasses. Wie geht das?

Eine eigene Funktion dafür gibt es noch nicht. So geht es trotzdem: Leg ein Getränk „Fassanteil“ an, dessen Preis der Fasspreis geteilt durch die Zahl der Teilnehmer ist, auf den Cent gerundet. Dann buchst du unter „Transaktionen“ jedem Teilnehmer einen Fassanteil und löschst das Getränk danach unter „Getränke“, damit es nicht in der Getränkeliste der Mitglieder stehen bleibt; die gebuchten Anteile bleiben erhalten.

Für das nächste Fass legst du ein neues Getränk „Fassanteil“ mit dem neuen Preis an, denn ein gelöschtes Getränk lässt sich nicht wieder aktivieren.

Wie laden Mitglieder ihr Guthaben auf?

Sobald unter „Einstellungen“ → „Aufladekonto“ eine IBAN hinterlegt ist, sehen Mitglieder auf ihrer Seite den Knopf „Aufladen“. Er zeigt einen QR-Code (GiroCode), den Banking-Apps scannen: Empfänger, Betrag und der persönliche Verwendungszweck des Mitglieds (BK-…) sind dann schon ausgefüllt. Ohne QR-Code lassen sich die Angaben kopieren; mit hinterlegtem PayPal.me-Namen geht es auch über PayPal.

Das Geld geht direkt auf das Vereinskonto. Bierkasse sieht keine Kontobewegungen; die Aufladung erscheint deshalb erst im Guthaben, wenn du sie unter „Guthaben“ mit „Zahlung hinzufügen“ verbuchst. Der Verwendungszweck zeigt dir, zu wem die Überweisung gehört.

Eine Buchung ist falsch. Wie korrigiere ich sie?

Mitglieder können ihren eigenen Eintrag 15 Minuten lang rückgängig machen. Danach, und für alles, was ein Kassenwart gebucht hat, öffnest du unter „Guthaben“ das Mitglied und wählst bei der Buchung „Stornieren“. Das erzeugt eine Gegenbuchung; die ursprüngliche Buchung bleibt im Verlauf sichtbar. Buchungen werden nie geändert oder gelöscht.

Eine falsch erfasste Zahlung kannst du dort im Verlauf des Mitglieds bearbeiten oder löschen.

Können wir an der Theke auf einem gemeinsamen Tablet buchen?

Ja. Unter „Einstellungen“ → „Thekengeräte“ legst du ein Gerät an und scannst den angezeigten QR-Code mit dem Tablet oder Thekencomputer. Dieses Gerät bucht dann für jedes aktive Mitglied Getränke, ohne Konto. Es zeigt nur Namen, nie Kontostände, und hat keine Verwaltungsrechte. Eine falsche Buchung lässt sich am selben Gerät 15 Minuten lang rückgängig machen; danach stornierst du sie wie oben beschrieben.

Entfernst du das Gerät unter „Einstellungen“, ist es sofort abgemeldet. Die damit gemachten Buchungen bleiben erhalten.

Wie übergebe ich das Amt an meinen Nachfolger?

Dein Nachfolger braucht ein eigenes Konto und muss dem Workspace beigetreten sein. Dann machst du ihn unter „Benutzer“ über das Menü (⋮) seiner Zeile zum Kassenwart und gibst in der Karte „Kassenwarte“ dein Amt ab.

Ein Workspace kann beliebig viele Kassenwarte haben, alle mit denselben Rechten; mindestens einer muss bleiben. Dein eigenes Mitgliedskonto mit Guthaben und Buchungen bleibt bestehen.

Was passiert, wenn wir ein Mitglied oder den Workspace löschen?

  • Archivieren (unter „Benutzer“): Das Mitglied verliert den Zugang, Guthaben und Verlauf bleiben. Du kannst es jederzeit reaktivieren.
  • Löschen: Name, E-Mail-Adresse und Zahlungsnotizen werden entfernt, ein verknüpftes Konto wird gelöscht. Buchungen und Zahlungen bleiben unter einem Platzhalter („Ehemaliges Mitglied #12“) erhalten, damit eure Abrechnung aufgeht. Mitglieder können ihr Konto auch selbst über das Kontomenü löschen; dann passiert dasselbe.
  • Workspace löschen (unter „Einstellungen“): Die Löschung lässt sich 30 Tage lang rückgängig machen, danach ist alles gelöscht. Aus den Datensicherungen verschwinden die Daten spätestens 30 Tage später.
  • Inaktivität: Ist ein Workspace zwölf Monate lang ungenutzt (keine Buchung, keine Zahlung, keine Anmeldung eines Kassenwarts), bekommen die Kassenwarte eine Erinnerung per E-Mail. Bleibt er danach 30 Tage ungenutzt, wird er zur Löschung vorgemerkt, wieder mit 30 Tagen zum Rückgängigmachen.

Lade vor jeder Löschung den Export herunter.

Wie bekommen wir unsere Daten heraus?

Unter „Einstellungen“ → „Datenexport“ lädst du jederzeit kostenlos alle Daten des Workspaces herunter: eine ZIP-Datei mit Mitgliedern, Buchungen samt Stornos, Zahlungen, Getränken und Preisänderungen als CSV-Dateien und einer Beschreibung aller Felder. Die Dateien lassen sich mit jeder Tabellenkalkulation öffnen.

Für die Kassenprüfung oder den Semesterabschluss reicht oft der Bericht unter „Berichte“, ebenfalls als CSV-Datei.

Ersetzt Bierkasse unsere Kassenführung?

Nein. Bierkasse führt die Getränkekonten eurer Mitglieder, und der Export unterstützt eure Unterlagen. Für Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ist euer Verein selbst verantwortlich: Ladet den Export regelmäßig herunter, etwa zu jedem Semesterende, und bewahrt ihn auf.

Bierkasse ist kein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne von § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung und hat keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Wer zur Kassenführung verpflichtet ist, nutzt Bierkasse nur als Nebenbuch für die Mitgliederkonten.

Wer ist für die Daten unserer Mitglieder verantwortlich?

Euer Verein. Bierkasse verarbeitet die Daten im Workspace nur in seinem Auftrag; das regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag, den du beim Anlegen abgeschlossen hast. Deshalb informiert der Verein seine Mitglieder selbst. Dafür gibt es die Vorlage für den Datenschutzhinweis.

Guthaben und Buchungen aller Mitglieder sehen nur die Kassenwarte; jedes Mitglied sieht nur sein eigenes Konto. Fragen von Mitgliedern zu ihren Daten beantwortet der Verein, in der Regel du.

Was muss unser Verein sonst beachten?

  • Ihr entscheidet allein, wen ihr aufnehmt und wem ihr Getränke ausgebt, und beachtet den Jugendschutz (§ 9 JuSchG).
  • Nutzt ein Arbeitgeber Bierkasse für seine Beschäftigten, ist er für die Zulässigkeit nach § 26 BDSG verantwortlich und beachtet die Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
  • Was zwischen Verein und Mitgliedern gilt, etwa Preise, Guthaben und die Rückzahlung beim Austritt, regelt ihr selbst; Bierkasse ist daran nicht beteiligt.

Die Einzelheiten stehen in den AGB.

Wen frage ich, wenn etwas nicht funktioniert?

Schreib eine E-Mail an kontakt@bierkasse.de. Bierkasse ist ein privat betriebenes Projekt; Antworten kommen in der Regel innerhalb weniger Tage. Falsche Guthaben korrigierst du selbst, mit einem Storno oder indem du die Zahlung bearbeitest.

Datenschutzhinweis für Mitglieder (Vorlage)

Für die Daten im Workspace ist euer Verein verantwortlich, nicht Bierkasse (AGB § 4). Legst du Mitglieder selbst an, erfahren sie davon nicht von allein. Der Verein muss sie deshalb informieren (Art. 14 DSGVO): innerhalb eines Monats, spätestens aber, wenn ihr ihnen zum ersten Mal schreibt, zum Beispiel mit dem Einladungslink. Schick den Hinweis auch Mitgliedern, die selbst beitreten.

So geht’s: Vorlage kopieren, alles in [eckigen Klammern] ersetzen und den Text verschicken, etwa per E-Mail oder im Vereinschat. Habt ihr schon Datenschutzhinweise für eure Mitglieder, könnt ihr ihn dort als eigenen Abschnitt einfügen.

Die Vorlage ist eine Formulierungshilfe, keine Rechtsberatung. Prüft, ob sie zu eurem Verein passt.

Vorlage zum Kopieren

Datenschutzhinweis zum Getränkekonto von [Name des Vereins]

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich für die Verarbeitung deiner Daten im Getränkekonto ist [Name des Vereins], [Anschrift], vertreten durch [Vorstand]. Ansprechpartner ist [Name des Kassenwarts], erreichbar unter [E-Mail-Adresse].

[Falls ihr einen Datenschutzbeauftragten habt: seine Kontaktdaten ergänzen, sonst diese Zeile streichen.]

Wofür und auf welcher Grundlage?

Wir führen für dich ein Getränkekonto: Wir buchen, was du aus unserem Getränkebestand verbrauchst, führen dein Guthaben und deine Einzahlungen und rechnen unsere Getränkekasse ab. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (deine Mitgliedschaft bzw. unsere Vereinbarung über den Getränkebezug gegen Guthaben). [Anpassen, falls ihr euch auf eine andere Rechtsgrundlage stützt.]

Welche Daten?

Dein Name und deine E-Mail-Adresse; deine Buchungen (Datum, Getränke, Mengen, Beträge und ob du selbst oder ein Kassenwart gebucht hat); deine Zahlungen mit Datum, Betrag und gegebenenfalls einer Notiz; dein Guthaben; dein persönlicher Verwendungszweck für Überweisungen. Trittst du mit eigenem Konto bei, außerdem die Verknüpfung mit diesem Konto. Für das Benutzerkonto selbst (Anmeldedaten, Anmeldesitzungen mit IP-Adresse und Browserkennung, E-Mails zur Kontobestätigung) ist nicht unser Verein verantwortlich, sondern der Betreiber von Bierkasse; dazu gilt seine Datenschutzerklärung unter bierkasse.de/de/legal/privacy, und Anfragen dazu richtest du an ihn.

Woher stammen die Daten?

Deinen Namen und deine E-Mail-Adresse haben wir aus [unserer Mitgliederliste] übernommen. Trittst du mit eigenem Bierkasse-Konto bei, stammen sie aus diesem Konto. Buchungen erfasst du selbst, ein Kassenwart oder unser Thekengerät; Zahlungen verbucht ein Kassenwart.

Wer sieht die Daten?

Deine Buchungen und dein Guthaben sehen nur du und unsere Kassenwarte, andere Mitglieder nicht.

Wir führen das Getränkekonto mit dem Online-Dienst Bierkasse (bierkasse.de). Dessen Betreiber verarbeitet die Daten in unserem Auftrag nach einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) und setzt dafür weitere Dienstleister ein: Vercel (Hosting), Databricks mit seinem Dienst Neon (Datenbank, Speicherort Frankfurt am Main), Resend (E-Mail-Versand) sowie GitHub und Cloudflare (verschlüsselte Datensicherung). Die vollständige Liste steht in Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags unter bierkasse.de/de/legal/dpa.

Übermittlung in Drittländer

Diese Dienstleister haben ihren Sitz in den USA; einzelne Daten können dorthin übermittelt werden. Grundlage ist der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO), bei einigen Dienstleistern zusätzlich EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).

Wie lange speichern wir die Daten?

Solange du am Getränkekonto teilnimmst. Scheidest du aus, löschen wir deinen Namen, deine E-Mail-Adresse und die Notizen zu deinen Zahlungen. Deine Buchungen und Zahlungen bleiben unter einem Platzhalter („Ehemaliges Mitglied #…“) erhalten, solange wir sie für unsere Unterlagen brauchen: [Frist eintragen].

Deine Rechte

Du hast das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Soweit wir uns auf berechtigte Interessen stützen, kannst du der Verarbeitung widersprechen (Art. 21). Wende dich dafür an die Adresse oben.

Du kannst dich außerdem bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO), zum Beispiel bei [zuständige Aufsichtsbehörde, in der Regel die eures Bundeslands].

Sonstiges

Ohne Namen und E-Mail-Adresse können wir kein Getränkekonto für dich führen. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Art. 22 DSGVO) findet nicht statt.

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