Bierkasse

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vereine

Stand: 2026-11-06 · Version 2026-11-06

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB regeln die Nutzung von Bierkasse durch Vereine, Verbindungen, Teams und andere Gemeinschaften (im Folgenden „Verein“), die einen Workspace anlegen. Anbieter ist Torben Koch (im Folgenden „Betreiber“, Anschrift im Impressum).

Der Vertrag kommt mit dem Verein zustande, nicht mit der Person, die den Workspace anlegt. Diese Person erklärt beim Anlegen, im Namen des Vereins zu handeln, als Vorstandsmitglied oder vom Vorstand dazu bevollmächtigt. Zusammen mit diesen AGB schließt der Verein den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.

Für die einzelnen Mitglieder, die Bierkasse mit eigenem Konto nutzen, gelten die Nutzungsbedingungen. Das Verhältnis zwischen Verein und Mitgliedern (Preise, Guthaben, Zahlungen, Mitgliedschaft) betrifft allein diese; der Betreiber ist daran nicht beteiligt.

§ 2 Leistung

Bierkasse ist eine Web-Anwendung, mit der ein Verein den Getränkeverbrauch seiner Mitglieder gegen ein Guthaben abrechnet: Mitglieder und Getränke verwalten, Verbrauch buchen (auch durch die Mitglieder selbst), Guthaben und Zahlungen führen, Aufladeanweisungen anzeigen, Monatsberichte erstellen und alle Daten exportieren.

Bierkasse bewegt kein Geld. Aufladungen überweisen Mitglieder direkt auf das Konto des Vereins; der Betreiber nimmt keine Zahlungen entgegen und leitet keine weiter.

Bierkasse ist ein privat betriebenes Projekt. Der Betreiber stellt die Anwendung in ihrem jeweiligen Stand bereit und darf Funktionen weiterentwickeln, ändern oder einstellen, soweit der Kern der Leistung (Buchen, Guthaben, Export) erhalten bleibt.

§ 3 Unentgeltlichkeit und kostenpflichtige Tarife

Die Nutzung ist kostenlos. Der Betreiber kann künftig zusätzliche kostenpflichtige Tarife anbieten. Ein kostenpflichtiger Tarif kommt nur zustande, wenn der Verein ihn ausdrücklich und gesondert bucht. Die bestehende kostenlose Nutzung wird nie ohne eine solche Buchung kostenpflichtig.

§ 4 Pflichten des Vereins

  • Der Verein hält seine Zugangsdaten geheim und macht bei der Registrierung wahre Angaben.
  • Der Verein ist für die Inhalte verantwortlich, die er und seine Mitglieder in Bierkasse eingeben, und nutzt den Dienst nur im Rahmen der Gesetze.
  • Der Verein ist für die Daten seiner Mitglieder datenschutzrechtlich verantwortlich. Er informiert seine Mitglieder über die Verarbeitung (Art. 13 und 14 DSGVO), auch über Mitglieder, die er ohne deren Beteiligung anlegt.
  • Der Verein entscheidet allein, wen er aufnimmt und wem er Getränke ausgibt. Er beachtet insbesondere den Jugendschutz (§ 9 JuSchG).
  • Nutzt ein Arbeitgeber Bierkasse für seine Beschäftigten, ist er für die Zulässigkeit nach § 26 BDSG verantwortlich und beachtet die Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

§ 5 Aufzeichnungen und Aufbewahrung

Bierkasse ist ein Hilfsmittel, mit dem der Verein die Getränkekonten seiner Mitglieder führt. Für steuer- oder handelsrechtliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ist allein der Verein verantwortlich. Der Betreiber bewahrt keine Daten für den Verein auf; der Verein sichert seine Daten selbst über den kostenlosen Export, der ihn bei seinen Aufzeichnungen unterstützt.

Bierkasse ist kein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne von § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung und hat keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Wer zur Kassenführung verpflichtet ist, nutzt Bierkasse nur als Nebenbuch für die Mitgliederkonten.

§ 6 Verfügbarkeit und Support

Der Betreiber bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartung, Störungen bei Dienstleistern und Weiterentwicklung können zu Unterbrechungen führen.

Support gibt es nach bestem Bemühen per E-Mail an kontakt@bierkasse.de; Antworten kommen in der Regel innerhalb weniger Tage. Falsche Guthaben korrigiert der Verein selbst (Storno, Bearbeiten von Zahlungen). Der Betreiber greift nur bei technischen Fehlern ein und nur auf Anfrage des Vereins in dessen Daten.

§ 7 Unzulässige Nutzung, Sperrung und Löschung

Unzulässig ist es insbesondere, rechtswidrige Inhalte einzustellen, den Dienst für andere Zwecke als die Abrechnung von Verbrauch innerhalb einer Gemeinschaft zu nutzen, Rechte Dritter zu verletzen, den Dienst anzugreifen, zu überlasten oder massenhaft automatisiert Konten anzulegen.

Hat der Betreiber konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte oder einen erheblichen Verstoß gegen diese AGB, kann er den Workspace vorübergehend sperren und, wenn der Verstoß schwer wiegt oder trotz Hinweis andauert, löschen. Er entscheidet sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig und berücksichtigt die Rechte und berechtigten Interessen aller Beteiligten. Vor einer Löschung erhält der Verein Gelegenheit zum Export, soweit das rechtlich zulässig ist.

Über jede Sperrung oder Löschung informiert der Betreiber die Administratoren des Workspaces per E-Mail mit einer Begründung (Art. 17 DSA): welche Maßnahme getroffen wurde und für welchen Zeitraum, auf welche Tatsachen sie sich stützt, ob sie auf eine Meldung zurückgeht, auf welche Rechtsvorschrift oder Klausel dieser AGB sie gestützt ist und welche Rechtsbehelfe bestehen (Antwort an den Betreiber, Gerichte).

Rechtswidrige Inhalte kann jeder per E-Mail an kontakt@bierkasse.de melden; was eine Meldung enthalten sollte, steht im Impressum.

§ 8 Haftung

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.

(2) Solange der Verein Bierkasse kostenlos nutzt, haftet der Betreiber darüber hinaus nicht; für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Hat der Verein einen kostenpflichtigen Tarif gebucht, haftet der Betreiber bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verein regelmäßig vertrauen darf, und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Datenschutzrecht, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleibt unberührt.

§ 9 Laufzeit, Kündigung, Inaktivität

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Verein kann ihn jederzeit beenden, indem er seinen Workspace löscht. Die Löschung lässt sich 30 Tage lang rückgängig machen und wird danach endgültig.

(2) Der Betreiber kann den Vertrag mit einer Frist von mindestens drei Monaten kündigen, und zwar stets zum Ende eines Semesters (31. März oder 30. September). Er kündigt per E-Mail an alle Administratoren des Workspaces und mit einem Hinweis in der Anwendung. Bis zum letzten Tag bleibt der Export möglich. Das gilt auch, wenn der Betreiber den Dienst insgesamt einstellt.

(3) Ist ein Workspace zwölf Monate lang inaktiv (keine Buchung, keine Zahlung, keine Anmeldung eines Administrators), erinnert der Betreiber die Administratoren per E-Mail. Wird der Workspace danach 30 Tage lang nicht genutzt, wird er gelöscht, wie in Absatz 1 beschrieben.

(4) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Daten bei Vertragsende

Der Verein kann jederzeit kostenlos einen vollständigen Export aller Daten seines Workspaces herunterladen (CSV-Dateien mit Feldbeschreibung). Nach der endgültigen Löschung des Workspaces löscht der Betreiber alle Workspace-Daten; aus den Datensicherungen verschwinden sie spätestens nach 30 Tagen. Der Verein sollte den Export deshalb vor der Löschung herunterladen.

§ 11 Datenschutz

Für die Daten in seinem Workspace ist der Verein Verantwortlicher; der Betreiber verarbeitet sie in seinem Auftrag nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Wie der Betreiber Daten in eigener Verantwortung verarbeitet, etwa für Benutzerkonten, steht in der Datenschutzerklärung.

§ 12 Änderungen dieser AGB

Der Betreiber teilt geplante Änderungen dieser AGB oder des AVV den Administratoren mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit. Die Änderungen gelten nur, wenn der Verein ihnen ausdrücklich zustimmt; Schweigen oder die weitere Nutzung gelten nicht als Zustimmung. Stimmt der Verein nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen weiter; der Betreiber kann den Vertrag dann nach § 9 Abs. 2 kündigen, der Verein jederzeit nach § 9 Abs. 1.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB; die englische Fassung dient nur der Information. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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